Dichtheitsprüfung

nach allen gängigen Normen
Abwasseranlagen müssen dicht sein, sowohl im Interesse des Eigentümers als auch im Interesse der Umwelt. Laut §§ 60 / 61 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sind Eigentümer verpflichtet, ihre Abwasseranlagen regelmäßig auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Wir sind in der Lage Dichtheitsprüfungen und Absperrungen von DN 50 bis DN 1300 für Sie auszuführen.

Einsatzbereiche

  • Kanalneubauabnahme
  • Prüfung einzelner Muffen
  • Druckleitung (Ableitung von Hebeanlagen u. Abwasserpumpwerken)
  • Grundleitungen bei Hausneubauten
  • Erdverlegte Behälter u. Gruben
  • Anschlussleitungen

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Unsere Experten beraten Sie hierzu gerne unter: Telefon (0 86 21) 15 10 oder auch per E-Mail.